AGB

Allgemeine Geschäfts­­bedingungen

§1 Geltungsbereich der Bedingungen

§1.1

Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der H1 Engineering GmbH an den Auftraggeber basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen.

§1.2

Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

§1.3

Abweichungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch die H1 Engineering GmbH genehmigt wurden.

 

§2 Geheimhaltung

H1 Engineering GmbH ist aller ihr gegenüber vermittelten Informationen des Kunden zur Geheimhaltung verpflichtet.

 

§3 Urheberrecht

§3.1

Alle durch H1 Engineering GmbH erbrachten Leistungen unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Diese Regelungen sind auch dann gültig, wenn die vom Urheberrechtgesetz geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder Dritter begründen keinerlei Beteiligung am Urheberrecht.

§3.2

Verstößt der Auftraggeber gegen Urheber- und Nutzungsrechte der H1 Engineering GmbH, verwirkt er diesen gegenüber eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe der für diesen Auftrag vereinbarten Vergütung.

§3.3

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gesamtvergütung gehen sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte auf den Kunden über, sofern in einem Agenturvertrag oder Angebot nichts anderes festgehalten wurde.

 

§4 Eigentums­rechte

Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung gehen sämtliche Eigentumsrechte der fertiggestellten Leistungen an den Auftraggeber über.

 

§5 Nutzungs­rechte

§5.1

Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte für alle fertiggestellten Arbeitsergebnisse nach erbrachter Leistung und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

§5.2

Nutzt der Kunde ein von H1 Engineering GmbH bereitgestelltes Arbeitsergebnis ohne Beauftragung oder vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, so werden diese Nutzungsrechte nur gegen eine Gebühr / Vergütung übertragen. Bei Zuwiderhandlung des Kunden ist die H1 Engineering GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50 % der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme zu verlangen.

§5.3

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist grundsätzlich unzulässig.

Es sei denn, es wurde dem Auftraggeber eine ausdrückliche Genehmigung dafür erteilt.

 

§6 Erwähnungs­anspruch

Der H1 Engineering GmbH ist es gestattet, sich als Urheber auf erstellten Projekten, ohne ausdrückliche Genehmigung des Kunden, auszuweisen. Das ist grundsätzlich für alle Arbeitsergebnisse vorgesehen. In besonderen Fällen kann auf die Erwähnung verzichtet werden.

 

§7 Kündigung oder Kundenrücktritt

§7.1

Zeitlich begrenzte Verträge können, ohne Angabe von Gründen, bis 14 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform per E-Mail oder Brief. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

§7.2

Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch, um die zuvor vereinbarte Laufzeit.

§7.3

Zeitlich unbefristete Verträge oder in Anspruch genommene Leistungen können, ohne Angabe von Gründen, jeweils zum 1. des Folgemonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform per E-Mail oder Brief. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

§7.4
Die oben genannten Regelungen gelten nur, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die individuellen Kündigungsfristen ergeben sich aus Angeboten und Agenturverträgen. Es gelten die gesetzlichen Fristen aus dem BGB §621.

 

§8 Angebote

Von H1 Engineering GmbH ausgestellte Angebote sind ab Angebotserstellung 14 Tage gültig. Danach verfällt der Anspruch auf die darin enthaltenen Preise, soweit im Angebot selber nicht anders vereinbart.

 

§9 Anspruch auf Anzahlung & Abschlags­zahlung

Bei Projekten, die es erfordern im Vorfeld oder während der Erstellung Ausgaben zu tätigen, ist es der H1 Engineering GmbH gestattet, beim Auftraggeber eine angebrachte Vorabvergütung zu verlangen. Die Höhe dieser Vorabvergütung 2/3 der im Angebot genannten Gesamtvergütung für das Projekt.

 

§10 Leistungs­dokumentation

Die H1 Engineering GmbH bewahrt die Projektunterlagen nach Beendigung des Auftrages, oder Auslauf eines zeitlich begrenzten Vertrages für mindestens 12 Monate kostenfrei auf. Nach dieser Frist können Dokumente und Dateien ohne Mitteilung an den Auftraggeber vernichtet werden.

 

§11 Datenschutz

§11.1

Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Projektes für den Auftraggeber stehen, werden für diesen Zweck gespeichert.

§11.2

Dabei wird auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bezug genommen.

 

§12 Haftung

§12.1

Die H1 Engineering GmbH ist nicht für vom Auftraggeber vermittelte Inhalte verantwortlich.

§12.2

Ist die H1 Engineering GmbH zur Erfüllung von Verträgen auf vom Auftraggeber empfohlene Dritte angewiesen, so wird für diese die Haftung nicht übernommen.

§12.3

Hat der Auftraggeber eine Zustimmung der betroffenen Projektmaterialien abgegeben, so übernimmt er die volle Verantwortung.

 

§13 Zustandekommen von Verträgen

§13.1

Der Vertragsabschluss zwischen der H1 Engineering GmbH und dem Auftraggeber kann schriftlich (E-Mail, WhatsApp, Brief) oder fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) erfolgen.

§13.2

Fernmündlich kommen Verträge zwischen der H1 Engineering GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§13.3 
Durch konkludierte Handlungen am Aufnahmeort kann eine stillschweigende Einwilligung zustande kommen.

 

§14 Schluss­bestimmungen

§14.1

Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der H1 Engineering GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist soweit möglich Buxtehude.

§14.2

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.

 

Stand: 11. Dezember 2025